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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) / Impressum


1. Reservierung und Bestätigung

1.1. Mit Ihrer Reservierung bietet der volljährige Interessent dem Vermieter den Abschluss des Mietvertrags verbindlich an. Die Reservierung kann schriftlich, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail) erfolgen. Der Mietvertrag wird für den Vermieter verbindlich, wenn dieser Ihnen die Buchung und den Mietpreis schriftlich bestätigt.

1.2. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung (Ziffer 1.1 Satz 2), die alle wesentlichen Angaben über die von Ihnen gebuchte Anmietung enthält. Weicht die Bestätigung von Ihrer Anmeldung ab, ist der Vermieter an das neue Angebot 10 Tage gebunden. Der Mietvertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebots zustande, wenn Sie innerhalb dieser Frist das Angebot annehmen.

1.3. Das Ferienhaus darf nur von den in der Anmeldung namentlich aufgeführten Personen und seinen Mitmietern und nur bis zu der angegebenen Maximalzahl an Personen belegt werden. Andere oder mehr Personen können ausgeschlossen oder mit einer Nachgebühr belastet werden.

2. Bezahlung

2.1. Bei Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung der Bestätigung die Anzahlung in Höhe von 25% fällig. Die Anzahlung wird auf die Miete angerechnet.

2.2. Der restliche Preis wird vier Wochen vor Anreise fällig.

2.3. Die Beträge für An- und Restzahlung und gegebenenfalls Stornierung ergeben sich aus der Bestätigung. Die Gebühren im Falle einer Stornierung (vgl. Ziffer 7) und Bearbeitungsgebühren werden sofort fällig.

2.4. Bei Buchungen, die ab dem 30. Tag vor Mietbeginn (kurzfristige Buchungen) getätigt werden, ist die volle Miete sofort bei Buchung fällig. Achtung! Bei Zahlungsart Rechnung ist diese Frist 6 Wochen.

2.5. Zahlung an den Vermieter: Die Bezahlung erfolgt gegen Rechnung. Bei Bezahlung auf Rechnung müssen dem Vermieter Vor- und Nachname des Buchenden, vollständige Anschrift und Telefonnummer angegeben werden. Der Anzahlungsbetrag ist innerhalb einer Woche nach Rechnungszugang, der Betrag für die Restzahlung 4 Wochen vor Mietbeginn auszugleichen. Die jeweiligen Zahlungstermine sind der Bestätigung des Vermieters zu entnehmen.

2.6. Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig geleistet und zahlen Sie auch nach Mahnung mit Nachfristsetzung nicht, kann der Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten, es sei denn, dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Mangel an der Mietsache vorliegt. Der Vermieter kann bei Rücktritt vom Mietvertrag im Sinne des vorherigen Satzes als Entschädigung Rücktrittsgebühren entsprechend Ziffer 6.5 verlangen. Wenn Sie Zahlungen trotz Fälligkeit nicht leisten, behält sich der Vermieter vor, für die zweite Mahnung eine Mahnkostenpauschale von € 10,- zu erheben. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt Ihnen unbenommen.

3. Leistungen, Preise

3.1. Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Angaben in der Bestätigung.

3.2. Betreuung: Sie werden vom Vermieter oder seiner Vertretung vor Ort betreut. Einzelheiten, Anschriften und Telefonnummern werden Ihnen rechtzeitig vor Mietbeginn übermittelt. Bei Beanstandungen beachten Sie bitte die besonderen Hinweise unter Ziffer 11.4.

3.3. –gestrichen-

4. Hinweise zum Aufenthalt im Ferienhaus

4.1. Der Stromverbrauch ist in dem Mietpreis eingeschlossen.

4.2. Das Ferienhaus darf nur von der in der Bestätigung aufgeführten Anzahl von Erwachsenen und Kindern bewohnt werden.

4.3. Haustiere sind im Ferienhaus nicht gestattet. Es kann aber nicht garantiert werden, dass sich niemals Tiere im Haus befunden haben.

4.4. Kurtaxe ist in Norden – Norddeich an den Vermieter zu entrichten. Bei Anreise wird dieser Betrag in bar von der Verwaltung entgegengenommen und die entsprechenden Kurkarten ausgestellt. Die Höhe wird jährlich von der Kurverwaltung festgelegt und kann unter Umständen sich auch nach einer erfolgten Buchung ändern.

4.5. Die angegebenen An- und Abreisetermine sind bindend, wobei die Anreise am Anreisetag in der Zeit von 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr und die Abreise am Abreisetag bis 10:00 Uhr erfolgen sollte. Abweichungen hiervon sind nur in vorheriger Absprache mit dem Vermieter oder Verwalter möglich.

4.6. Sie sind verpflichtet, die Wohneinheit nebst Inventar pfleglich zu behandeln. Außerdem sind Sie verpflichtet, den während des Aufenthaltes durch Ihr Verschulden oder das Verschulden Ihrer Begleiter und Gäste entstandenen Schaden zu melden und zu ersetzen.

4.7. Schäden im und am Ferienhaus müssen umgehend dem Vertreter vor Ort oder dem Vermieter gemeldet werden.

4.8. Auf dem Grundstück dürfen keine Zelte aufgestellt werden.

4.9. Sie, Ihre Begleiter und die von allen mitgeführten Sachen sind während des Aufenthaltes im Objekt nicht durch uns versichert.

4.10 Es gilt die Hausordnung des Ferienhauses.


5. Leistungs- und Preisänderungen

5.1. Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Mietvertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Vermieter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden,sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind.

 
6. Rücktritt durch den Mieter vor Mietbeginn/Rücktrittsgebühren

6.1. Sie können jederzeit vor Mietbeginn von der Anmietung zurücktreten. In Ihrem Interesse (Beweissicherung) und zur Vermeidung von Missverständnissen sollte der Rücktritt schriftlich erklärt werden. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Vermieter (Anschrift siehe unten nach Ziffer 16.). Ihnen wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

6.2. Wenn Sie zurücktreten oder wenn Sie die Anmietung aus Gründen (mit Ausnahme von unter Ziffer 10 geregelten Fällen Höherer Gewalt) nicht antreten, die von dem Vermieter nicht zu vertreten sind, verliert der Vermieter den Anspruch auf den Miete. Stattdessen kann der Vermieter angemessenen Ersatz für die getroffenen Anmietung und seine Aufwendungen (Rücktrittsgebühren) verlangen. Bei Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Mietleistungen zu berücksichtigen.

6.3. Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtanmietung keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, als die von dem Vermieter in der im Einzelfall anzuwendenden Pauschale (siehe nachstehende Ziffer 6.4) ausgewiesenen Kosten.

6.4. Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt für das Ferienhaus bei Stornierungen:
bis zum 46. Tag vor Mietbeginn 30 %,
ab dem 45. Tag vor Mietbeginn 50 % ,
ab dem 35. Tag vor Mietbeginn 80 %,
ab dem 7. Tag vor Mietbeginn bis zum Tag der Miete oder bei Nichtnutzung des Ferienhauses 100 % der Miete.

6.5. Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen sollten in Ihrem Interesse und aus Beweisgründen in jedem Fall schriftlich erfolgen. Die daraus entstehenden Gebühren sind sofort fällig.

6.6. Rücktritt von der Anmietung durch Nichterscheinen: Dem Rücktritt steht der Fall gleich, dass Sie aus Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, die Anmietung nicht antreten.


7. Umbuchung, Ersatzperson

7.1. Auf Ihren Wunsch nimmt der Vermieter, soweit durchführbar, vor Beginn Miete eine Abänderung des Mietzeitraums vor. Dafür werden können bis zu € 30,– erhoben werden.

7.2. Bis zum Beginn der Anmietung kann der Mieter verlangen, dass ein Dritter in seine Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag eintritt. Es bedarf dazu der Mitteilung an den Vermieter. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, ist der Vermieter berechtigt, für die ihm durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Kosten eine Bearbeitungsgebühr von pauschal € 30,– zu verlangen. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt Ihnen unbenommen. Für den Mietpreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten haften der angemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson als Gesamtschuldner.


8. Kündigung durch den Vermieter

8.1. Der Vermieter kann vom Mietvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der Anmietung trotz einer entsprechenden Abmahnung durch den Vermieter vom Mietern nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich ein Mieter in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Der Vermieter behält jedoch den Anspruch auf die Miete. Evtl. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst. Vertragswidriges Verhalten ist zum Beispiel der Verstoß gegen die Hausordnung. Der Vermieter muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden einschließlich evtl. Erstattungen durch Leistungsträger.


9. Außergewöhnliche Umstände – Höhere Gewalt

9.1. Wegen der Kündigung des Mietvertrags in Fällen höherer Gewalt verweisen wir auf § 651j BGB.

10. Abhilfe/Minderung/Kündigung

10.1. Kann das Ferienhaus nicht vertragsgemäß genutzt werden, kann der Mieter Abhilfe verlangen. In diesem Fall wenden Sie sich unverzüglich an die in den Mietunterlagen angegebenen Vertreter vor Ort oder an den Vermieter, um Abhilfe zu verlangen. Sie sind verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, Schäden zu vermeiden bzw. gering zu halten Der Vermieter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Der Vermieter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

10.2. Kleine Mängel an der Einrichtung oder der Ausfall eines Geräts berechtigen nicht zur Minderung.

10.3. Der Mieter kann nach Rückkehr von der Reise eine Minderung der Miete verlangen, falls die Vermietung des Ferienhauses nicht vertragsgemäß erbracht worden ist und er es nicht schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.

10.4. Wird die Nutzung des Ferienhauses infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Vermieter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der Mieter im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Mietvertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen wird Schriftform empfohlen - kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Mieter die Nutzung des Ferienhauses infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Vermieter erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von dem Vermieter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Mieters gerechtfertigt ist. Der Mieter schuldet dem Vermieter nur den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil der Miete, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.

10.5. Sollten Sie Grund zu Beanstandungen haben, so sind Schlüsselübergeber gerne behilflich, sie sind aber, sofern nicht ausdrücklich in den Mietunterlagen vermerkt, keine Serviceperson des Vermieters. Das Vertragsverhältnis besteht ausschließlich nur zwischen Ihnen und dem Vermieter. Können Ihre Beanstandungen am Ort nicht oder nicht hinreichend behoben werden, so ist der Vermieter telefonisch oder per Email zu unterrichten. Tel.: 040-813 367 oder 0177-7813367, eMail: info(at)ferienhaus-georgs.de. Der Vermieter wird unverzüglich alles Mögliche unternehmen, um die Leistungsstörung zu beheben und/oder eine einvernehmliche Regelung zu treffen. Bei schuldhafter Unterlassung der unverzüglichen Mängelanzeige entfällt eine Minderungs- oder Schadensersatzverpflichtung seitens des Vermieters. Die Kosten für die Unterrichtung werden Ihnen bei berechtigtem Grund und Vorlage diesbezüglicher Belege erstattet.

10.6. Die eventuelle systemseitige Nichtverfügbarkeit des angebotenen Internetanschluss erfüllt nicht den Sachverhalt eines Mangels da dieser lediglich eine kostenlose Serviceleistung darstellt. Eine Haftung des Vermieters besteht nicht.


11. Haftung

11.1. Bei Vorliegen eines Mangels stehen dem Mieter, unbeschadet der unter Ziffer 10 genannten Herabsetzung der Miete (Minderung) oder der Kündigung, keine Schadensersatzansprüche, beispielsweise auch nicht für entstandener
Reisekosten oder nutzlos aufgewandter Urlaubszeit, zu.

11.2. Die Ausübung von Sport- und anderen Ferienaktivitäten müssen Sie selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollten Sie vor Inanspruchnahme überprüfen. Für Unfälle, die bei Sport- und anderen Ferienaktivitäten auftreten, haftet der Vermieter nur, wenn ihn ein Verschulden trifft. Der Vermieter empfiehlt den Abschluss einer Unfall-Versicherung.


12. Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung und Abtretung

12.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Mietsache (§§ 651c bis 651f BGB) sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Mietdauer gegenüber Ihrem Vermieter (Anschrift siehe unten nach Ziffer 17) geltend zu machen. Dies sollte im eigenen Interesse schriftlich geschehen. Nach Fristablauf kann der Mieter Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er ohne Verschulden gehindert war, die Frist einzuhalten.

12.2. Ansprüche des Mieters nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Mietdauer dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Mieter und dem Vermieter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Mieter oder der Vermieter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.

12.3. Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Vermieter ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht unter Familienangehörigen des Mieters.

13. Datenschutz

Allgemeine Datenschutzerklärung

Durch die Nutzung unserer Website erklären Sie sich mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten gemäß der nachfolgenden Beschreibung einverstanden. Unsere Website kann grundsätzlich ohne Registrierung besucht werden. Dabei werden Daten wie beispielsweise aufgerufene Seiten bzw. Namen der abgerufenen Datei, Datum und Uhrzeit zu statistischen Zwecken auf dem Server gespeichert, ohne dass diese Daten unmittelbar auf Ihre Person bezogen werden. Personenbezogene Daten, insbesondere Name, Adresse oder E-Mail-Adresse werden soweit möglich auf freiwilliger Basis erhoben. Ohne Ihre Einwilligung erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte


14. Gerichtsstand/Allgemeines

14.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Mietvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Mietvertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.

14.2. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Passiv-Prozesse, ist der Sitz des Vermieters. Beides gilt nur dann nicht, wenn internationale Übereinkommen zwingend etwas anderes vorschreiben.

15. Nutzungsvereinbarung über die Nutzung eines Internetzugangs über WLAN

15.1. Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).

15.2. Zugangsdaten Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.

15.3. Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

15.4. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere: • das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen; • keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen; • die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten; • keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten; • das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen. Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.


Impressum
Ferienhausvermietung Georgs
Marita Georgs
Gudrunstraße 40
22559 Hamburg
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Mob +49 177 7813 367
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