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1. Reservierung und Bestätigung
1.1. Mit Ihrer Reservierung bietet der volljährige Interessent dem
Vermieter den Abschluss des Mietvertrags verbindlich an. Die
Reservierung kann schriftlich, per Telefax oder auf elektronischem
Weg (E-Mail) erfolgen. Der Mietvertrag wird für den Vermieter
verbindlich, wenn dieser Ihnen die Buchung und den Mietpreis
schriftlich bestätigt.
1.2. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss erhalten Sie eine
schriftliche Bestätigung (Ziffer 1.1 Satz 2), die alle wesentlichen
Angaben über die von Ihnen gebuchte Anmietung enthält. Weicht die
Bestätigung von Ihrer Anmeldung ab, ist der Vermieter an das neue
Angebot 10 Tage gebunden. Der Mietvertrag kommt auf der Grundlage
des neuen Angebots zustande, wenn Sie innerhalb dieser Frist das
Angebot annehmen.
1.3. Das Ferienhaus darf nur von den in der Anmeldung namentlich
aufgeführten Personen und seinen Mitmietern und nur bis zu der
angegebenen Maximalzahl an Personen belegt werden. Andere oder mehr
Personen können ausgeschlossen oder mit einer Nachgebühr belastet
werden.
2. Bezahlung
2.1. Bei Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung der Bestätigung
die Anzahlung in Höhe von 25% fällig. Die Anzahlung wird auf die
Miete angerechnet.
2.2. Der restliche Preis wird vier Wochen vor Anreise fällig.
2.3. Die Beträge für An- und Restzahlung und gegebenenfalls
Stornierung ergeben sich aus der Bestätigung. Die Gebühren im Falle
einer Stornierung (vgl. Ziffer 7) und Bearbeitungsgebühren werden
sofort fällig.
2.4. Bei Buchungen, die ab dem 30. Tag vor Mietbeginn (kurzfristige
Buchungen) getätigt werden, ist die volle Miete sofort bei Buchung
fällig. Achtung! Bei Zahlungsart Rechnung ist diese Frist 6 Wochen.
2.5. Zahlung an den Vermieter: Die Bezahlung erfolgt gegen Rechnung.
Bei Bezahlung auf Rechnung müssen dem Vermieter Vor- und Nachname
des Buchenden, vollständige Anschrift und Telefonnummer angegeben
werden. Der Anzahlungsbetrag ist innerhalb einer Woche nach
Rechnungszugang, der Betrag für die Restzahlung 4 Wochen vor
Mietbeginn auszugleichen. Die jeweiligen Zahlungstermine sind der
Bestätigung des Vermieters zu entnehmen.
2.6. Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig geleistet
und zahlen Sie auch nach Mahnung mit Nachfristsetzung nicht, kann
der Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten, es sei denn, dass
bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Mangel an der Mietsache
vorliegt. Der Vermieter kann bei Rücktritt vom Mietvertrag im Sinne
des vorherigen Satzes als Entschädigung Rücktrittsgebühren
entsprechend Ziffer 6.5 verlangen. Wenn Sie Zahlungen trotz
Fälligkeit nicht leisten, behält sich der Vermieter vor, für die
zweite Mahnung eine Mahnkostenpauschale von € 10,- zu erheben. Der
Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten
bleibt Ihnen unbenommen.
3. Leistungen, Preise
3.1. Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus
den Angaben in der Bestätigung.
3.2. Betreuung: Sie werden vom Vermieter oder seiner Vertretung vor
Ort betreut. Einzelheiten, Anschriften und Telefonnummern werden
Ihnen rechtzeitig vor Mietbeginn übermittelt. Bei Beanstandungen
beachten Sie bitte die besonderen Hinweise unter Ziffer 11.4.
3.3. –gestrichen-
4. Hinweise zum Aufenthalt im Ferienhaus
4.1. Der Stromverbrauch ist in dem
Mietpreis eingeschlossen.
4.2. Das Ferienhaus darf nur von der in der Bestätigung aufgeführten
Anzahl von Erwachsenen und Kindern bewohnt werden.
4.3. Haustiere sind im Ferienhaus nicht gestattet. Es kann aber
nicht garantiert werden, dass sich niemals Tiere im Haus befunden
haben.
4.4. Kurtaxe ist in Norden – Norddeich an den Vermieter zu
entrichten. Bei Anreise wird dieser Betrag in bar von der Verwaltung
entgegengenommen und die entsprechenden Kurkarten ausgestellt. Die
Höhe wird jährlich von der Kurverwaltung festgelegt und kann unter
Umständen sich auch nach einer erfolgten Buchung ändern.
4.5. Die angegebenen An- und Abreisetermine sind bindend, wobei die
Anreise am Anreisetag in der Zeit von 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr und
die Abreise am Abreisetag bis 10:00 Uhr erfolgen sollte.
Abweichungen hiervon sind nur in vorheriger Absprache mit dem
Vermieter oder Verwalter möglich.
4.6. Sie sind verpflichtet, die Wohneinheit nebst Inventar pfleglich
zu behandeln. Außerdem sind Sie verpflichtet, den während des
Aufenthaltes durch Ihr Verschulden oder das Verschulden Ihrer
Begleiter und Gäste entstandenen Schaden zu melden und zu ersetzen.
4.7. Schäden im und am Ferienhaus müssen umgehend dem Vertreter vor
Ort oder dem Vermieter gemeldet werden.
4.8. Auf dem Grundstück dürfen keine Zelte aufgestellt werden.
4.9. Sie, Ihre Begleiter und die von allen mitgeführten Sachen sind
während des Aufenthaltes im Objekt nicht durch uns versichert.
4.10 Es gilt die Hausordnung des Ferienhauses.
5. Leistungs- und Preisänderungen
5.1. Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Mietvertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Vermieter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden,sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind.
6. Rücktritt durch den Mieter vor
Mietbeginn/Rücktrittsgebühren
6.1. Sie können jederzeit vor Mietbeginn von der Anmietung
zurücktreten. In Ihrem Interesse (Beweissicherung) und zur
Vermeidung von Missverständnissen sollte der Rücktritt schriftlich
erklärt werden. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung
bei dem Vermieter (Anschrift siehe unten nach Ziffer 16.). Ihnen
wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
6.2. Wenn Sie zurücktreten oder wenn Sie die Anmietung aus Gründen
(mit Ausnahme von unter Ziffer 10 geregelten Fällen Höherer Gewalt)
nicht antreten, die von dem Vermieter nicht zu vertreten sind,
verliert der Vermieter den Anspruch auf den Miete. Stattdessen kann
der Vermieter angemessenen Ersatz für die getroffenen Anmietung und
seine Aufwendungen (Rücktrittsgebühren) verlangen. Bei Berechnung
des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die
gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Mietleistungen zu
berücksichtigen.
6.3. Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im
Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtanmietung keine oder
wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, als die von dem
Vermieter in der im Einzelfall anzuwendenden Pauschale (siehe
nachstehende Ziffer 6.4) ausgewiesenen Kosten.
6.4. Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt für
das Ferienhaus bei Stornierungen:
bis zum 46. Tag vor Mietbeginn 30 %,
ab dem 45. Tag vor Mietbeginn 50 % ,
ab dem 35. Tag vor Mietbeginn 80 %,
ab dem 7. Tag vor Mietbeginn bis zum Tag der Miete oder bei
Nichtnutzung des Ferienhauses 100 % der Miete.
6.5. Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen sollten in
Ihrem Interesse und aus Beweisgründen in jedem Fall schriftlich
erfolgen. Die daraus entstehenden Gebühren sind sofort fällig.
6.6. Rücktritt von der Anmietung durch Nichterscheinen: Dem
Rücktritt steht der Fall gleich, dass Sie aus Gründen, die der
Vermieter nicht zu vertreten hat, die Anmietung nicht antreten.
7. Umbuchung, Ersatzperson
7.1. Auf Ihren Wunsch nimmt der Vermieter, soweit durchführbar, vor
Beginn Miete eine Abänderung des Mietzeitraums vor. Dafür werden
können bis zu € 30,– erhoben werden.
7.2. Bis zum Beginn der Anmietung kann der Mieter verlangen, dass
ein Dritter in seine Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag
eintritt. Es bedarf dazu der Mitteilung an den Vermieter. Tritt eine
Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, ist der
Vermieter berechtigt, für die ihm durch die Teilnahme der
Ersatzperson entstehenden Kosten eine Bearbeitungsgebühr von
pauschal € 30,– zu verlangen. Der Nachweis nicht entstandener oder
wesentlich niedrigerer Kosten bleibt Ihnen unbenommen. Für den
Mietpreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden
Mehrkosten haften der angemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson
als Gesamtschuldner.
8. Kündigung durch den Vermieter
8.1. Der Vermieter kann vom Mietvertrag ohne Einhaltung einer Frist
kündigen, wenn die Durchführung der Anmietung trotz einer
entsprechenden Abmahnung durch den Vermieter vom Mietern nachhaltig
gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich ein Mieter in solchem Maß
vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages
gerechtfertigt ist. Der Vermieter behält jedoch den Anspruch auf die
Miete. Evtl. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer
selbst. Vertragswidriges Verhalten ist zum Beispiel der Verstoß
gegen die Hausordnung. Der Vermieter muss sich jedoch den Wert
ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen,
die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener
Leistungen erlangt werden einschließlich evtl. Erstattungen durch
Leistungsträger.
9. Außergewöhnliche Umstände – Höhere Gewalt
9.1. Wegen der Kündigung des Mietvertrags in Fällen höherer Gewalt
verweisen wir auf § 651j BGB.
10. Abhilfe/Minderung/Kündigung
10.1. Kann das Ferienhaus nicht vertragsgemäß genutzt werden, kann
der Mieter Abhilfe verlangen. In diesem Fall wenden Sie sich
unverzüglich an die in den Mietunterlagen angegebenen Vertreter vor
Ort oder an den Vermieter, um Abhilfe zu verlangen. Sie sind
verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, Schäden zu vermeiden bzw.
gering zu halten Der Vermieter kann auch in der Weise Abhilfe
schaffen, dass er eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung
erbringt. Der Vermieter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen
unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
10.2. Kleine Mängel an der Einrichtung oder der Ausfall eines Geräts
berechtigen nicht zur Minderung.
10.3. Der Mieter kann nach Rückkehr von der Reise eine Minderung der
Miete verlangen, falls die Vermietung des Ferienhauses nicht
vertragsgemäß erbracht worden ist und er es nicht schuldhaft
unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
10.4. Wird die Nutzung des Ferienhauses infolge eines Mangels
erheblich beeinträchtigt und leistet der Vermieter innerhalb einer
angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der Mieter im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen den Mietvertrag – in seinem eigenen
Interesse und aus Beweissicherungsgründen wird Schriftform empfohlen
- kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Mieter die Nutzung des
Ferienhauses infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Vermieter
erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist
für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist
oder von dem Vermieter verweigert wird oder wenn die sofortige
Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Mieters
gerechtfertigt ist. Der Mieter schuldet dem Vermieter nur den auf
die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil der Miete,
sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.
10.5. Sollten Sie Grund zu Beanstandungen haben, so sind
Schlüsselübergeber gerne behilflich, sie sind aber, sofern nicht
ausdrücklich in den Mietunterlagen vermerkt, keine Serviceperson des
Vermieters. Das Vertragsverhältnis besteht ausschließlich nur
zwischen Ihnen und dem Vermieter. Können Ihre Beanstandungen am Ort
nicht oder nicht hinreichend behoben werden, so ist der Vermieter
telefonisch oder per Email zu unterrichten. Tel.: 040-813 367 oder
0177-7813367, eMail: info(at)ferienhaus-georgs.de. Der Vermieter
wird unverzüglich alles Mögliche unternehmen, um die
Leistungsstörung zu beheben und/oder eine einvernehmliche Regelung
zu treffen. Bei schuldhafter Unterlassung der unverzüglichen
Mängelanzeige entfällt eine Minderungs- oder
Schadensersatzverpflichtung seitens des Vermieters. Die Kosten für
die Unterrichtung werden Ihnen bei berechtigtem Grund und Vorlage
diesbezüglicher Belege erstattet.
10.6. Die eventuelle systemseitige Nichtverfügbarkeit des angebotenen Internetanschluss erfüllt nicht den Sachverhalt eines Mangels da dieser lediglich eine kostenlose Serviceleistung darstellt. Eine Haftung des Vermieters besteht nicht.
11. Haftung
11.1. Bei Vorliegen eines Mangels stehen dem Mieter, unbeschadet der
unter Ziffer 10 genannten Herabsetzung der Miete (Minderung) oder
der Kündigung, keine Schadensersatzansprüche, beispielsweise auch
nicht für entstandener
Reisekosten oder nutzlos aufgewandter Urlaubszeit, zu.
11.2. Die Ausübung von Sport- und anderen Ferienaktivitäten müssen
Sie selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollten
Sie vor Inanspruchnahme überprüfen. Für Unfälle, die bei Sport- und
anderen Ferienaktivitäten auftreten, haftet der Vermieter nur, wenn
ihn ein Verschulden trifft. Der Vermieter empfiehlt den Abschluss
einer Unfall-Versicherung.
12. Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung und Abtretung
12.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Mietsache
(§§ 651c bis 651f BGB) sind innerhalb eines Monats nach der
vertraglich vorgesehenen Beendigung der Mietdauer gegenüber Ihrem
Vermieter (Anschrift siehe unten nach Ziffer 17) geltend zu machen.
Dies sollte im eigenen Interesse schriftlich geschehen. Nach
Fristablauf kann der Mieter Ansprüche nur noch geltend machen, wenn
er ohne Verschulden gehindert war, die Frist einzuhalten.
12.2. Ansprüche des Mieters nach den §§ 651 c bis 651 f BGB
verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem
die Mietdauer dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem
Mieter und dem Vermieter Verhandlungen über den Anspruch oder die
den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt,
bis der Mieter oder der Vermieter die Fortsetzung der Verhandlungen
verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende
der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in
drei Jahren.
12.3. Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Vermieter ist
ausgeschlossen. Dies gilt nicht unter Familienangehörigen des
Mieters.
13. Datenschutz
Allgemeine Datenschutzerklärung
Durch die Nutzung unserer Website erklären Sie sich mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten gemäß der nachfolgenden Beschreibung einverstanden. Unsere Website kann grundsätzlich ohne Registrierung besucht werden. Dabei werden Daten wie beispielsweise aufgerufene Seiten bzw. Namen der abgerufenen Datei, Datum und Uhrzeit zu statistischen Zwecken auf dem Server gespeichert, ohne dass diese Daten unmittelbar auf Ihre Person bezogen werden. Personenbezogene Daten, insbesondere Name, Adresse oder E-Mail-Adresse werden soweit möglich auf freiwilliger Basis erhoben. Ohne Ihre Einwilligung erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte
14. Gerichtsstand/Allgemeines
14.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des
Mietvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Mietvertrages
zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden allgemeinen
Geschäftsbedingungen.
14.2. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für
Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben,
sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt ist, sowie für Passiv-Prozesse, ist der Sitz des
Vermieters. Beides gilt nur dann nicht, wenn internationale
Übereinkommen zwingend etwas anderes vorschreiben.
15. Nutzungsvereinbarung über die Nutzung eines Internetzugangs über WLAN
15.1. Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN Der
Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über
WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im
Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der
Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu
gestatten. Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche
Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des
Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt,
für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere
Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder
zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss
rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter
deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit
üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern
kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem
Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste
über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende,
pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
15.2. Zugangsdaten Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die
Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte
weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum
Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen
schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift
und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der
Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend
abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu
halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu
ändern.
15.3. Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung Der Mieter
wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet
ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der
unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt
unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten
eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass
die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner,
Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen
kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf
eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des
Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen,
übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden
wurden vom Vermieter und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich
oder grob fahrlässig verursacht.
15.4. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen Für die
über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch
genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten
Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der
Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er
Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm
zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende
Recht einzuhalten. Er wird insbesondere: • das WLAN weder zum Abruf
noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu
nutzen; • keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich
vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt
insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von
Filesharing-Programmen; • die geltenden Jugendschutzvorschriften
beachten; • keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden
Inhalte versenden oder verbreiten; • das WLAN nicht zur Versendung
von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger
Werbung nutzen. Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes
von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer
rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf
einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies
erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren
Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter
oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder
ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des
Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.
Impressum
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Mob +49 177 7813 367
Fax +49 40 810 941
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